Aktuelle Beitragssätze

Ab 2021:
 
Der Mindestbeitrag beträgt 10,00 EUR pro Tierhalter.

Für Schweine ein Bestandsbeitrag von 10,00 EUR sowie 10,00 EUR pro Imkerei unabhängig von der Völkerzahl

 

Hinweis zum Mindestbeitrag bei Pferden, Rindern, Schafen und Ziegen gem. § 1 Abs. 4 der Beitragssatzung und Festsetzung des Einzelbeitrages: Übersteigt der nach Einzelbeitrag zu berechnende Gesamtbeitrag für Pferde, Schafe und Ziegen sowie für Rinder bei der Veranlagung von mehreren Tierarten eines Tierhalters den nach § 1 Abs. 4 zu erhebenden Mindestbeitrag von 10,00 EUR nicht, so wird der Mindestbeitrag erhoben. Die sich daraus ergebende Mindestbeitragsdifferenz wird gleichmäßig auf alle Kassen verteilt. "

 

Es folgen die Beitragssätze:

II. Kostenanteile für die Tierkörperbeseitigung

I. Eigenanteil Tierkörperbeseitigung Vorauszahlung

Für Pferde, Rinder, Schafe oder Ziegen erfolgt eine Vorauszahlung durch den Tierhalter ab einem Tierseuchenkassenbeitrag von 50,00 EUR.