Meldungen an die Tierseuchenkasse 2021 / Beiträge 2021
Ende Dezember 2020 hat die Tierseuchenkasse (TSK) wieder Meldebögen an alle ihr bekannten Pferdehalter/innen und erstmals an Halter/innen von Bienen und Hummeln versendet.
Erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht und melden Sie die am 1.1.2021 (Stichtag) in ihrem Besitz befindlichen Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel oder Bienen- oder Hummelvölker mit dem Meldebogen an AgroData in Cottbus oder online im Internet!
Die Meldung dient der Beitragsveranlagung durch die Tierseuchenkasse.
Für 2021 ist nach langer Pause für Bienen und Hummeln die Melde- und Beitragspflicht wieder eingeführt worden.
Haben Sie als Pferdehalter oder Imker keinen Meldebogen erhalten? Dann sind Sie trotzdem meldepflichtig und müssen sich mit der Tierseuchenkasse direkt in Verbindung setzen.
Wenn Sie Ihre Tiere nicht bis zum 15. Februar 2021 melden, werden die für 2020 gemeldeten Tier- oder Völkerzahlen für die Beitragsberechnung übernommen. Sind die nicht mehr aktuell, kann es Probleme geben. Die Tierseuchenkasse erbringt Leistungen nur für die Tierbesitzer, die richtige Tierzahlen melden und Beitrag bezahlen.
Jede Tierhaltung muss auch bei der zuständigen Kreisverwaltung angezeigt werden. Das ersetzt aber nicht die Meldung zur Tierseuchenkasse.
In Rheinland-Pfalz ist jede(r) Pferdebesitzer/in oder –eigentümer/in und Imker/in melde- und beitragspflichtig. Pauschalmeldungen von Pferdepensionsställen für alle Einsteller sind nicht rechtens.
Rinder müssen weiter online oder ggf. schriftlich über den Landeskontrollverband (LKV) ins Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) gemeldet werden.
Für die Meldungen von Schafen, Ziegen und Schweinen sind die Meldekarten des Landeskontrollverbandes (LKV) verschickt worden. Mit diesen Karten oder online werden Schweine, Schafe und Ziegen auch für die Tierseuchenkasse gemeldet.
Wir bitten alle beitragspflichtigen Tierhalter, ihre E-Mail-Adresse im Online-Portal webTSK (www.tsk-rlp.de) einzutragen, wenn noch nicht geschehen. Dann können Sie alle TSK-Mitteilungen nach Mail-Benachrichtigung im Internet abrufen. Die Tierseuchenkasse spart damit viel Papier und Arbeit. Ihre Zugangsdaten für webTSK finden Sie auf dem Meldebogen.
Geflügel muss nicht an die Tierseuchenkasse gemeldet werden.
Die Tierseuchenkassenbeiträge 2021 haben sich gegenüber 2020 nicht verändert. Allerdings wir für Imker/innen nach langer Beitragsfreiheit erstmals wieder ein Beitrag von pauschal 10,00 EUR pro Bestand erhoben.
Tierhalter haben nach EU- und Landesrecht wieder rückwirkend für 2020 eine Eigenbeteiligung an den für ihre Tierhaltung angefallenen Tierkörperbeseitigungskosten (TKB) zu zahlen. Diese erhöht sich leider um 10,5% wegen der Entgeltsteigerung für die TKB durch das Entsorgungsunternehmen SecAnim Südwest GmbH.
Beitragsrechnungen versendet die Tierseuchenkasse im April 2021.
Vorher bitte keine Beitragszahlungen leisten!
Dr. Roland Labohm
Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz
Burgenlandstraße 7 55543 Bad Kreuznach
E-Mail: tsk(at)lwk-rlp.de
Internet: www.tsk-rlp.de
Telefon: 0671 793 1212
Die aktuellen Beitragssätze und Eigenanteile an den Tierkörperbeseitigungskosten finden Sie auch auf dieser Seite.
Aktuelle Beitragssätze
Ab 2021:
Der Mindestbeitrag beträgt 10,00 EUR pro Tierhalter.
Für Schweine ein Bestandsbeitrag von 10,00 EUR sowie 10,00 EUR pro Imkerei unabhängig von der Völkerzahl
Hinweis zum Mindestbeitrag bei Pferden, Rindern, Schafen und Ziegen gem. § 1 Abs. 4 der Beitragssatzung und Festsetzung des Einzelbeitrages: Übersteigt der nach Einzelbeitrag zu berechnende Gesamtbeitrag für Pferde, Schafe und Ziegen sowie für Rinder bei der Veranlagung von mehreren Tierarten eines Tierhalters den nach § 1 Abs. 4 zu erhebenden Mindestbeitrag von 10,00 EUR nicht, so wird der Mindestbeitrag erhoben. Die sich daraus ergebende Mindestbeitragsdifferenz wird gleichmäßig auf alle Kassen verteilt. "
Es folgen die Beitragssätze: