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Die Tierseuchenkasse ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts

Ihre Aufgaben basieren auf Vorschriften im Bundes- und Landestierseuchenrecht, auf der Satzung der TSK sowie auf Beschlüssen der nach dem Landestierseuchengesetz bestellten Vertreterversammlung.

Die TSK erbringt Leistungen zur Tierseuchenbekämpfung, zur Tierseuchenprophylaxe und zur allgemeinen Tiergesundheitsfürsorge in Form von Entschädigungen und Beihilfen.

Es werden Kassen getrennt für Rinder, Schweine, Pferde, Schafe, Ziegen und Bienen geführt. Die Kassen sind unabhängig voneinander und gleichen sich nicht gegenseitig aus.

Organisation

Nach § 7 des Landestierseuchengesetzes hat die Tierseuchenkasse folgende Organe:

  • Vertreterversammlung
  • Vorsitzender der Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung besteht aus 13 Mitgliedern. Aus der Mitte der Vertreterversammlung wird der Vorsitzende gewählt. Die Amtsperiode dauert 4 Jahre.


Aufgaben der Organe:
Insbesondere Beschluss über Satzungen, Haushaltsplan, Jahresrechnung und Entlastung des Vorsitzenden.

Gesetze und Verordnungen

  • Tiergesundheitsgesetz
  • Landestierseuchengesetz wird derzeit überarbeitet
  • 2. LTierSGDVO wird derzeit überarbeitet bzw. demnächst ersetzt

Satzungen

  • pdfHauptsatzung

Beitragssatzung

  • pdfBeitragssatzung
  • pdfErste Änderungssatzung 2015
  • pdfZweite Änderungssatzung 2016
  • pdfDritte Änderungssatzung 2017 (Beitragssätze 2017/18)
  • pdfVierte Änderungssatzung zur Beitragssatzung 2020
  • pdfFünfte Änderungssatzung zur Beitragssatzung 2021
  • pdfSechste Änderungssatzung zur Beitragssatzung 2022

Kontakt

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