Zusätzliche Hilfe für Betriebe mit besonderem BTV-Risiko in wirtschaftlich schwierigen Zeiten durch das Land und die Tierseuchenkasse.
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Zum 14.07.2022 wurden von der Europäischen Kommission bis auf Rheinland-Pfalz und das Saarland alle anderen Bundesländer als frei von der Blauzungenkrankheit (BT) anerkannt. Der letzte BTV-Nachweis in Rheinland-Pfalz war am 03.02.2021 zu verzeichnen. Dies hatte zur Folge, dass Rheinland-Pfalz noch mindestens bis 2024 BT-Restriktionsgebiet bleiben wird. Die Schwierigkeiten und finanziellen Einbußen vor allem bei der Kälbervermarktung; aber auch die Probleme bei der Verbringung für Schafhalter, werden dadurch eher noch verstärkt.
Auch wenn nach wie vor keine klinischen Erkrankungen durch das BT-Virus verursacht werden, so ist zumindest der Handel von Zucht- und Nutzrindern aus dem Restriktionsgebiet heraus von der Impfung abhängig.
Rheinland-Pfalz und das Saarland können frühestens Mitte 2023 einen Antrag auf Anerkennung der Freiheit von der Blauzungenkrankheit stellen, wenn bis dahin kein neuer Eintrag der Blauzungeninfektion in unseren Tierhaltungen nachgewiesen wird.
Gleichzeitig ist von einem unveränderten Risiko für Virus-Einträge durch die sich dauerhaft betroffen (endemisch) erklärten Länder Frankreich, Belgien und auch Luxemburg auszugehen.
Leider sind zudem inzwischen ausschließlich noch bivalente BTV-Impfstoffe im Handel, so dass die Impfkosten gegen BTV für die landwirtschaftlichen Betriebe deutlich gestiegen sind.
Ab dem 30.08.2022 wird in Gebieten mit erhöhtem BT-Eintragsrisiko die Impfstoffkostenbeihilfe für Rinder auf 3,50 EUR pro Impfung erhöht und für kleine Wiederkäuer (Schafe und Ziegen) auf 2,50 EUR pro Impfung. Dabei trägt das Land 2,00 EUR bei der Impfung von Rindern und die Tierseuchenkasse 1,50 EUR, bei von kleinen Wiederkäuern das Land 1,50 EUR und die Tierseuchenkasse 1,00 EUR.
Durch die Erhöhung der Impfstoffkosten-Beihilfe für Betriebe in regional besonders gefährdeten Gebieten will das Land Rheinland-Pfalz und die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz die Tierhalter unterstützen Ihren Beitrag zum Erreichen und Erhalten der Freiheit von Infektionen mit BTV zu leisten.
Die besonders gefährdeten Gebiete hat die Vertreterversammlung der Tierseuchenkasse in Ihrem Satzungsbeschluss wie folgt festgelegt: Die Landkreise Bernkastel-Wittlich, Birkenfeld, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Südliche Weinstraße, Südwestpfalz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel-Kreis sowie die kreisfreien Städte Kaiserlautern, Landau, Pirmasens, Trier und Zweibrücken.
Der Vorsitzende der Tierseuchenkasse, Herr Bißbort, fasst die Situation zusammen, „Die Tierseuchenkasse unterstützt alle Bestände in den Gebieten mit besonderem BT-Risiko mit dem erhöhten Impfstoffkostenzuschuss, damit für alle Wiederkäuerhalter die Aufhebung der BT-Restriktionszone 2024 möglich wird. Schützen Sie Ihre Bestände durch die Impfung gegen BTV.“